Berechnungsgrundlage Honorar
Der Zeitansatz für eine Behandlung beträgt 50 Minuten und kostet ab 01.01.2023 CHF 120.-.
Eine Mehrzeit wird nach effektivem Zeitaufwand berechnet.
Berichte an Krankenkassen oder Ärzte werden separat auf der Rechnung ausgewiesen und mit CHF 30.- pauschal verrechnet.
Versäumte Konsultationen
Gemäss den allgemein üblichen Bedingungen sind reservierte Termine ohne rechtzeitige Abmeldung (24 Stunden vorher) zahlungspflichtig. Versäumte oder annullierte Sitzungen werden, sofern nicht 24 Stunden im Voraus mitgeteilt, zu 100% verrechnet. Bei Sitzungen an einem Montag gilt die Mitteilung bis am Freitag. Kurzfristige Absagen aufgrund Krankheit oder Unfall können nur mit einem entsprechenden Arztzeugnis abgegolten werden.
Rückforderungsbeleg
Nach 3 max. 9 Therapien erhalten Sie einen Rückerstattungsbeleg, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Schweigepflicht und Sorgfaltspflicht
Die Medizinische Massage Praxis – Katharina Schwander verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Behandlung erworbenen Informationen jederzeit vertraulich zu behandeln. Sämtliche Behandlungen werden nach bestem Wissen und Gewissen im Umfang der medizinischen Massage zum Wohle des Patienten durchgeführt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist CH-8853 Lachen. Alle Rechtsbeziehungen unterstehen dem schweizerischen Recht.
Datenschutzerklärung Verband der Medizinischen Massage Schweiz (vdms_asmm)